Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für die Vermittlung von Fachkräften durch C2G Recruitment

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Vermittlung von Arbeitskräften zwischen Mohammed Rehan, C2G Recruitment, Spiegelfabrik 10, 68305 Mannheim (nachfolgend „Vermittler“) und dem jeweiligen Auftraggeber.

Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Leistungen des Vermittlers

Der Vermittler unterstützt den Auftraggeber bei der Besetzung offener Stellen. Die Leistungen umfassen insbesondere:

  • Ermittlung des Anforderungsprofils gemeinsam mit dem Auftraggeber
  • Auswahl und Vorprüfung geeigneter Bewerberinnen und Bewerber
  • Übermittlung anonymisierter Profile sowie – nach Freigabe – vollständiger Bewerbungsunterlagen
  • Begleitung des Auswahlverfahrens bis zum Vertragsabschluss
  • Auf Wunsch Unterstützung bei Anerkennungs-, Visa- und Einreiseverfahren

Der Vermittler schuldet ein sorgfältiges Bemühen um eine passende Besetzung, nicht jedoch den Erfolg der Vermittlung. Ein Anspruch auf Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses besteht nicht.

Der Vermittler betreibt keine Arbeitnehmerüberlassung. Ein Arbeitsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der vermittelten Person zustande.

§ 3 Zustandekommen des Vertrags

Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Vermittlers in Textform annimmt oder die Leistungen des Vermittlers in Anspruch nimmt, insbesondere indem er übermittelte Bewerberprofile entgegennimmt und das Auswahlverfahren fortsetzt.

Anfragen über die Webseite stellen noch kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.

§ 4 Pflichten des Auftraggebers

  • Der Auftraggeber stellt dem Vermittler alle für die Vermittlung erforderlichen Informationen vollständig und zutreffend zur Verfügung, insbesondere zum Anforderungsprofil und zu den vorgesehenen Arbeitsbedingungen.
  • Der Auftraggeber informiert den Vermittler unverzüglich, wenn eine vorgestellte Person eingestellt wird oder die Stelle anderweitig besetzt wurde.
  • Der Auftraggeber prüft eigenverantwortlich die arbeits-, aufenthalts- und berufsrechtlichen Voraussetzungen einer Beschäftigung.
  • Übermittelte Bewerberunterlagen dürfen ausschließlich zum Zweck der Stellenbesetzung verwendet und nicht ohne Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung des Vermittlers richtet sich nach der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Vergütungsanspruch entsteht mit dem wirksamen Abschluss eines Arbeitsvertrags zwischen dem Auftraggeber und der vom Vermittler vorgestellten Person.

Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Arbeitsvertrag innerhalb von zwölf Monaten nach Vorstellung der Person zustande kommt, oder wenn die Einstellung für ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen erfolgt.

Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 288 BGB.

Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.

§ 8 Haftung

Der Vermittler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der von Bewerberinnen und Bewerbern gemachten Angaben, für deren Eignung im Einzelfall oder dafür, dass ein zustande gekommenes Arbeitsverhältnis Bestand hat. Die abschließende Prüfung von Qualifikationen und Nachweisen obliegt dem Auftraggeber.

§ 9 Datenschutz

Beide Parteien verarbeiten personenbezogene Daten nach den Vorgaben der DSGVO. Übermittelte Bewerberdaten darf der Auftraggeber ausschließlich für das konkrete Besetzungsverfahren verwenden und muss sie löschen, sobald der Zweck entfallen ist. Einzelheiten zur Verarbeitung durch den Vermittler enthält die Datenschutzerklärung.

§ 10 Leistungen für Bewerberinnen und Bewerber

Für Bewerberinnen und Bewerber ist die Vermittlung vollständig kostenfrei. Es werden weder Gebühren noch Auslagen in Rechnung gestellt. Ein Anspruch auf Vermittlung oder auf ein bestimmtes Stellenangebot besteht nicht.

§ 11 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vermittlungsauftrag kann von beiden Seiten jederzeit in Textform beendet werden. Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben davon unberührt, insbesondere wenn ein Arbeitsvertrag mit einer zuvor vorgestellten Person zustande kommt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Mannheim, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.